Bundesnotbremse auch im Sport

Bundesnotbremse auch im Sport

Info der Stadt Arnsberg:
Sehr geehrte Vereins-Vertreter*innen, sehr geehrte Kolleg*innen der
Verwaltung!

Seit Samstag (Anmerkung: 01.05.2021) greift die Bundesnotbremse nun auch in den Sport in Arnsberg
ein! … Gemäß § 28 b IfSG ergeben sich folgende Änderungen im Sport in Arnsberg:
Da der Hochsauerland einen Inzidenzwert von >100 und länger als 3 Tage zu
verzeichnen hat, gilt seit Samstag, dass “die Ausübung von Sport nur
zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die
allein, zu zweit, oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt
werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im
Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes der Berufssportler und der
Leistungssportler der Bundes- und Landeskader”.

Weiter heißt es: “Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die
Ausbildung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im
Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern;
Anleitungspersonen müssen auf
Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde (örtliches
Ordnungsamt) ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der
Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf
eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.”

Das gilt auch bei der Anleitung eines/r Sportler*in durch eine/n Anleiter*in.
Wir möchten Sie bitten, sich an diese Anweisung zu halten.
Und wir möchten Danke sagen, Danke, dass bisher im Sport alles akzeptiert
wurde und es keine besonderen Vorkommnisse nennenswerter Art gab.
Die Vereine halten sich an die tagesaktuellen Vorgaben und das wirft ein
sehr gutes Bild auf den Sport in Arnsberg.
Sobald wieder Lockerungen möglich sind, bekommen Sie auf diesem Weg neue
Informationen.
Bleiben Sie alle gesund!