Tanzen = Individualsport

Tanzen = Individualsport

Der DOSB hat erkannt, dass Tanzen zu den Individualsportarten zählt und keine Kontaktsportart im eigentlichen Sinne ist.

Mit einem ausführlichen Schreiben hatte DTV-Präsidentin Heidi Estler dem DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann und der DOSB-Vorstandsvorsitzenden Veronika Rücker die aktuelle Lage im DTV mit den Besonderheiten im Tanzsport geschildert. Nur sieben Minuten nach Absenden der Mail kam die Antwort direkt von Alfons Hörmann“, teilte Heidi Estler erfreut mit. Mit einem klaren Statement sprach sich Alfons Hörmann für die Einstufung des Tanzsports in die Gruppe der Individualsportarten aus:

„ Gleichzeitig unterstützen wir den Deutschen Tanzsportverband e.V. im Hinblick auf die Darstellung der Besonderheiten des Tanzsports, die wir gemeinsam wie folgt benennen und die die Einordnung in die Kategorie der Individualsportarten nochmal verdeutlichen:

  • Tanzsport Deutschland vertritt eine Vielfalt von unterschiedlichen Tanzsportarten. Darunter gibt es Sportbereiche, die allein (Solo), zu zweit (Paartanz) oder in einer Gruppe (Mannschaft, Formation) durchgeführt werden.
  • Viele Tänzer*innen leben mit ihrer Partnerin/ihrem Partner in häuslicher Gemeinschaft oder sind Geschwister.
  • Es gibt keine wechselnden Tanzpartnerschaften, es findet also kein Partnerwechsel im Rahmen der sportlichen Ausübung statt.

Damit ist Tanzsport aus unserem Verständnis keine Kontaktsportart im eigentlichen Sinn (z.B. im Vergleich zu Judo, Karate etc.), sondern der Kategorie der Individualsportarten zuzurechnen.“

Das Bestätigungsschreiben des DOSB liegt den Landespräsident*innen mittlerweile vor und steht zum Download bereit: hier

In der aktuellen Corona-Schutzverordnung von NRW § 9, Sport, heißt es:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Damit dürfen wir jetzt draußen tanzen!

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